Welche Möglichkeiten Sie haben, eine GWG-Wohnung zu mieten, finden Sie hier.
Sie können Ihren Mietvertrag jederzeit bei uns kündigen. Ein formloses Schreiben genügt, ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden. Jedoch bedarf die Kündigung zwingend der schriftlichen Form.
Sie können Ihren Vertrag bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Die Kündungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
Folgende Angaben müssen in jedem Kündungsschreiben enthalten sein:
Das Kündigungsformular können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Verschicken Sie das Kündigungsschreiben per Post oder geben Sie es persönlich bei uns ab. Eine Zustellung per Fax genügt nicht.
Wir werden uns nach Eingang Ihres Kündigungsschreibens schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Vorbegehungstermin in Ihrer Wohnung zu vereinbaren.
Trennen Sie sich vom Ihrem Lebenspartner und einer von Ihnen zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, müssen Sie uns darüber informieren. Der Ausziehende bleibt sonst weiterhin Mietvertragspartner und haftet für alle Verbindlichkeiten wie Miete und Schönheitsreparaturen.
Falls ein Vertragspartner die Scheidung einreicht, entscheidet das Familiengericht auf Antrag, welcher Ehepartner die Wohnung erhält und ob der andere Partner aus der Bindung des Mietvertrages entlassen wird. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln.
Wurde die Wohnung von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam angemietet, können auch nur beide Partner gemeinsam kündigen.
Der Auszug aus der Wohnung beendet das Mietverhältnis des Ausziehenden nicht.